Einleitung
Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2011
Am 27. September 2009 haben Volk und Stände die Vorlage über die Zusatzfinanzierung der IV angenommen. Die auf sieben Jahre befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze tritt per 1. Januar 2011 in Kraft.
Die wichtigsten Ziele der Totalrevision des Bundesgesetzes über die MWST waren die Vereinfachung und benutzerfreundlichere Gestaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Über 50 Massnahmen sollen die administrative Entlastung der Unternehmen herbeiführen und die mit der Erhebung der Steuer verbundenen Kosten senken.
Ab dem 1. Januar 2011 ändern die Steuersätze wie folgt:
| Alt | Neu | |
| Normalsatz | 7.6 % | 8.0 % |
| Reduzierter Satz | 2.4 % | 2.5 % |
| Sondersatz für Beherbungsleistungen | 3.6 % | 3.8 % |