Formularänderungen
Die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen des neuen Abrechnungsformulars in Kürze:
(Nachfolgende Änderungen beziehen sich auf das Abrechnungsformular welches per 1. Juli 2010 eingeführt wurde - und nicht auf das von Microtech mitgelieferte aus dem Jahre 2001!)
- Das neue MWST-Formular unterscheidet sich dabei vom Formular 2010 lediglich im Bereich Steuerberechnung. Hier wird ein neuer Bereich eingefügt, der die Ausweisung von Steuern zu den neuen Sätzen ermöglicht (analog zur Berechnung der alten Steuersätze).
Bei der Umstellung auf die neuen Steuersätze ergibt sich im Vergleich zu bisherigen Umstellungen ein wesentlicher Unterschied: so ist neu weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum des Zahlungseinganges bzw. der Zahlung für den anzuwendenden Steuersatz relevant. Entscheidend für die Wahl des Steuersatzes ist immer der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung.
So muss beispielsweise eine Rechnung für eine Dienstleistung, welche ganz oder teilweise (Bsp. Abonnement) im Jahr 2011 erbracht wird, bereits in 2010 mit dem neuen Steuersatz ausgestellt werden.
- Bei der Umsatz- und Vorsteuer werden zusätzliche Positionen eingeführt, das Formular muss entsprechend etwas detaillierter ausgefüllt werden (Beispiel Export / Leistungen im Ausland).
- Alle Positionen im Formular erhalten eine neue Nummerierung (Formulargruppen).
- Für den detaillierteren Ausweis werden neue Formulargruppen eingeführt:
- 205 - Ausweis von nicht steuerbaren Leistungen welche freiwillig optiert wurden
- 221 - Leistungen im Ausland
- 225 - Übertragungen im Meldeverfahren
- 410 - Einlageentsteuerung bspw. beim Verkauf eines Betriebsteils
- 420 - Vorsteuerkürzungen für Nicht-Entgelte wie Subventionen und Kurtaxen
- 900 - Subventionen
- 910 - Spenden
- Der spezielle MWST-Code für die Verbuchung von Verpflegungsspesen wird nicht mehr benötigt, da Verpflegungsspesen zukünftig nicht mehr zu 50% sondern vollumfänglich abzugsberechtigt sind. Es kann also zukünftig der normale VST-Code verwendet werden.
- Die Margenbesteuerung fällt weg und wird durch einen fiktiven Vorsteuerabzug ersetzt.
- Eigenverbrauch (Art. 31 nMWSTG):
Mit der Gesetzesreform wird der Eigenverbrauch nur noch in Form einer Korrektur des Vorsteuerabzugs berechnet und bildet somit nicht mehr einen Bestandteil des zur Steuerberechnung massgebenden Umsatzes. - Bezugssteuer:
Auf Gegenständen, welche von einem in der Schweiz nicht steuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland geliefert wurden und auf die keine Einfuhrsteuer erhoben wurde, muss der Leistungsempfänger selber die Steuer abrechnen.
- Vorsteuerkorrekturen und Vorsteuerkürzungen werden neu gesondert ausgewiesen.
Quellen:
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV - www.estv.admin.ch
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